Rauchmelder

Lebensretter und verpflichtend: Installiere mit uns die richtigen Rauchmelder an den vorgeschriebenen Stellen.

Diese klei­nen Geräte schüt­zen im Ernst­fall unser Leben. Sollte sich Rauch in Räu­men ent­wi­ckeln, schla­gen die Rauch­mel­der in Pri­vat­haus­hal­ten oder Unter­neh­men sofort Alarm. So kön­nen alle Per­so­nen das Gebäude augen­blick­lich ver­las­sen. Umso wich­ti­ger ist es, dass in dei­nen oder in den von dir ver­wal­te­ten Wohn­räu­men nur Rauch­mel­der ange­bracht wer­den, die ent­spre­chend der gel­ten­den Nor­men geprüft sind und eine ent­spre­chende CE-Kenn­zeich­nung auf­wei­sen. Beim Kauf soll­test du zusätz­lich auf das unab­hän­gige Zei­chen „Q“ – Q steht für Qua­li­tät – ach­ten. Diese Rauch­mel­der wei­sen nicht nur genau diese Eigen­schaft auf, son­dern ver­fü­gen auch über eine Lang­zeit­bat­te­rie, die zehn Jahre hält.

Unsere Leistungen für dich

Als geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder beraten wir dich ausführlich, liefern dir ausschließlich Qualitätsprodukte und installieren sowie warten sie regelmäßig.

Gerätetypen

Sobald Rauchpartikel in einer bestimmten Konzentration in den Rauchmelder dringen, geben Rauchmelder Warnsignale ab. Die Geräte unterscheiden sich dabei durch technische Details. In der Regel werden Rauchmelder verwendet, die mit optischen Signalen arbeiten. Wenn hier Rauch eindringt, werden die Lichtimpulse – gesendet von einer Infrarotquelle – gestreut, was durch einen Sensor zum Alarm führt.
Vernetzt oder nicht?

Ent­we­der kön­nen Rauch- und andere Warn­mel­der, wie Koh­len­mon­oxid – und Wär­me­warn­mel­der, ein­zeln oder ver­netzt gewählt werden.

Funkvernetzte Rauchmelder

Diese Rauch­mel­der ste­hen mit­ein­an­der in Ver­bin­dung und alar­mie­ren so im Brand­fall meh­rere Berei­che. Es wer­den also auch die Per­so­nen gewarnt, die vom Feuer wei­ter ent­fernt sind.

Stand-Alone Rauchmelder

Eine Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen meh­re­ren Mel­dern oder ande­ren Gerä­ten ist nicht mög­lich. Pri­vat­haus­halte ver­wen­den diese Rauch­mel­der gern auf­grund ihrer ein­fa­chen Mon­tage und des gerin­gen Preises.

Rauchmelder mit haptischen und optischen Signalen

Beson­dere Anfor­de­run­gen müs­sen Rauch­mel­der erfül­len, die an die Bedürf­nisse von Men­schen mit einem gerin­ge­ren Hör­ver­mö­gen ange­passt sind. Unser Part­ner Ei Elec­tro­nics hat hier­für ein spe­zi­el­les Hör­ge­schä­dig­ten­mo­dul ent­wi­ckelt. Im Fall einer Rauch­ent­wick­lung über­setzt ein Rauch­mel­der mit Funk­mo­dul den aus­ge­lös­ten Alarm in opti­sche und hap­ti­sche Signale: Stro­bo­skop­licht blitzt und ein Rüt­tel­kis­sen vibriert. Die Instal­la­tion ist schnell und ein­fach: Da die Ver­net­zung über Funk erfolgt, ist keine Ver­ka­be­lung not­wen­dig. Eine Fern­be­die­nung ermög­licht eine ein­fa­che sowie sichere Bedienung.

Die Rauch­mel­der­lö­sung für Hör­ge­schä­digte ist teu­rer, doch die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen erstat­ten die Kos­ten für „über­nahm­fä­hige Hilfs­mit­tel“. Dazu zäh­len auch Sets aus Tür­klin­gel, Wecker und meh­re­ren Rauch­mel­dern mit opti­schem und hap­ti­schem Alarm. HNO-Ärzte / ‑Ärz­tin­nen sind für die Anträge die ers­ten Ansprechpartner*innen.

Du möch­test dich wei­ter infor­mie­ren und suchst nach einer umfas­sen­den Bera­tung? Melde dich direkt, wir bespre­chen aus­führ­lich deine Anlie­gen und fin­den die zu dir pas­sende Rauchmelderlösung.

Wo sind die Rauchmelder anzubringen?

In Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren, die als Fluchtwege dienen. Die Rauchmelderpflicht in Berlin und Brandenburg bestimmt zusätzlich die Wohn- und Arbeitszimmer als Installationsorte.

Für einen 60 Qua­drat­me­ter gro­ßen Raum benö­tigst du einen Rauch­mel­der. Im Raum bringst du ihn etwa mit­tig an der Zim­mer­de­cke an. Große Räume, die Teil­be­rei­che durch Möbel, Stell­wände oder ähn­li­ches erken­nen las­sen, erfor­dern pro Bereich einen Rauch­mel­der. Bei ver­schie­de­nen Ebe­nen ist min­des­tens an der Decke der obers­ten Etage einer anzubringen.

Die Rauchmelderwartung

Die Norm DIN 14676–1 legt in Kapitel 6 fest, dass Rauchmelder regelmäßig geprüft werden müssen. Dabei gibt es drei Verfahren, die unterschieden werden, da es auf die Bauweise der Rauchmelder ankommt. Die Prüfkriterien bestimmen den Zeitraum:

12 + 3 Monate:

Ener­gie­ver­sor­gung, Rauch­sen­so­rik, Demon­tage, Beschädigungen

30 Monate:

Akus­ti­sches Warn­si­gnal, Raucheintrittsöffnungen

36 Monate:

50-Zen­ti­me­ter-Umfeld

Verfahren A – ohne Ferninspektion
Rauchmelder der Bauweise A werden einmal pro Jahr komplett vor Ort geprüft.
  • Wenn eine Inspektion ungehindert vor Ort möglich ist, wird der Einsatz von Rauchwarnmeldern der Bauweise A empfohlen.
  • Sollen Rauchwarnmelder untereinander oder bidirektional über Schnittstellen mit anderen Systemen vernetzt werden, können aufgrund der am Markt verfügbaren Produkte nur Rauchwarnmelder der Bauweise A eingesetzt werden.
Verfahren B – Teil-Ferninspektion
Bei Rauchmeldern der Bauweise B werden einige Funktionen automatisch geprüft. Die entsprechenden Daten werden per Funk entweder an ein mobiles Empfangsgerät oder an einen fest installierten Datensammler im Gebäude übermittelt. Dadurch muss die Wohnung zur jährlichen Inspektion von Energieversorgung, Rauchsensorik, Demontage und Beschädigungen nicht mehr betreten werden. Eine Prüfung vor Ort kann so alle 30 Monate stattfinden, was den zeitlichen sowie organisatorischen Aufwand reduziert.
Rauchwarnmelder der Bauweise B sind vorwiegend in kleinen bis mittelgroßen sowie saisonal genutzten Wohnungsbeständen verbreitet.
Verfahren C – Komplette Ferninspektion
Sämtliche Inspektionsschritte finden hier automatisch statt. Die Daten werden anschließend per Funk an ein mobiles Empfangsgerät oder an einen fest installierten Datensammler im Gebäude übermittelt. So ist eine vollständige Ferninspektion möglich, ohne die Wohnung betreten zu müssen.
Die Rauchwarnmelder der Bauweise C werden vorwiegend bei größeren, professionell verwalteten Wohnungseinheiten verwendet.

Die Datenübertragung bei Ferninspektion

Rauch­warn­mel­der der Bau­weise B und C kön­nen teil­weise oder kom­plett aus der Ferne geprüft wer­den. Die Prüf­ergeb­nisse wer­den per Funk an ein Emp­fangs­ge­rät über­mit­telt. Zu unter­schei­den ist das uni­di­rek­tio­nale Ver­fah­ren – hier sen­det das Funk­mo­dul im Mel­der selbst­tä­tig in regel­mä­ßi­gen Abstän­den – und das bidi­rek­tio­nale Ver­fah­ren – hier wer­den die Daten durch einen Impuls von außen ange­fragt und übermittelt.

Die Normen und Richtlinien zur Rauchmelderpflicht

Die Fakten 
Kohlenmonoxid 
DIN 14676 Teil 1 und 2 
DIN SPEC 91388 
DIN EN 14604 
Bau­pro­duk­ten­ver­ord­nung (BauPVO)

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