Rauchmelder Lebensretter und verpflichtend: Installiere mit uns die richtigen Rauchmelder an den vorgeschriebenen Stellen. Diese kleinen Geräte schützen im Ernstfall unser Leben. Sollte sich Rauch in Räumen entwickeln, schlagen die Rauchmelder in Privathaushalten oder Unternehmen sofort Alarm. So können alle Personen das Gebäude augenblicklich verlassen. Umso wichtiger ist es, dass in deinen oder in den von dir verwalteten Wohnräumen nur Rauchmelder angebracht werden, die entsprechend der geltenden Normen geprüft sind und eine entsprechende CE-Kennzeichnung aufweisen. Beim Kauf solltest du zusätzlich auf das unabhängige Zeichen „Q“ – Q steht für Qualität – achten. Diese Rauchmelder weisen nicht nur genau diese Eigenschaft auf, sondern verfügen auch über eine Langzeitbatterie, die zehn Jahre hält. Unsere Leistungen für dich Als geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder beraten wir dich ausführlich, liefern dir ausschließlich Qualitätsprodukte und installieren sowie warten sie regelmäßig. Gerätetypen Sobald Rauchpartikel in einer bestimmten Konzentration in den Rauchmelder dringen, geben Rauchmelder Warnsignale ab. Die Geräte unterscheiden sich dabei durch technische Details. In der Regel werden Rauchmelder verwendet, die mit optischen Signalen arbeiten. Wenn hier Rauch eindringt, werden die Lichtimpulse – gesendet von einer Infrarotquelle – gestreut, was durch einen Sensor zum Alarm führt. Vernetzt oder nicht? Entweder können Rauch- und andere Warnmelder, wie Kohlenmonoxid – und Wärmewarnmelder, einzeln oder vernetzt gewählt werden. Funkvernetzte Rauchmelder Diese Rauchmelder stehen miteinander in Verbindung und alarmieren so im Brandfall mehrere Bereiche. Es werden also auch die Personen gewarnt, die vom Feuer weiter entfernt sind. Stand-Alone Rauchmelder Eine Kommunikation zwischen mehreren Meldern oder anderen Geräten ist nicht möglich. Privathaushalte verwenden diese Rauchmelder gern aufgrund ihrer einfachen Montage und des geringen Preises. Rauchmelder mit haptischen und optischen Signalen Besondere Anforderungen müssen Rauchmelder erfüllen, die an die Bedürfnisse von Menschen mit einem geringeren Hörvermögen angepasst sind. Unser Partner Ei Electronics hat hierfür ein spezielles Hörgeschädigtenmodul entwickelt. Im Fall einer Rauchentwicklung übersetzt ein Rauchmelder mit Funkmodul den ausgelösten Alarm in optische und haptische Signale: Stroboskoplicht blitzt und ein Rüttelkissen vibriert. Die Installation ist schnell und einfach: Da die Vernetzung über Funk erfolgt, ist keine Verkabelung notwendig. Eine Fernbedienung ermöglicht eine einfache sowie sichere Bedienung. Die Rauchmelderlösung für Hörgeschädigte ist teurer, doch die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für „übernahmfähige Hilfsmittel“. Dazu zählen auch Sets aus Türklingel, Wecker und mehreren Rauchmeldern mit optischem und haptischem Alarm. HNO-Ärzte / ‑Ärztinnen sind für die Anträge die ersten Ansprechpartner*innen. Du möchtest dich weiter informieren und suchst nach einer umfassenden Beratung? Melde dich direkt, wir besprechen ausführlich deine Anliegen und finden die zu dir passende Rauchmelderlösung. Wo sind die Rauchmelder anzubringen? In Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren, die als Fluchtwege dienen. Die Rauchmelderpflicht in Berlin und Brandenburg bestimmt zusätzlich die Wohn- und Arbeitszimmer als Installationsorte. Für einen 60 Quadratmeter großen Raum benötigst du einen Rauchmelder. Im Raum bringst du ihn etwa mittig an der Zimmerdecke an. Große Räume, die Teilbereiche durch Möbel, Stellwände oder ähnliches erkennen lassen, erfordern pro Bereich einen Rauchmelder. Bei verschiedenen Ebenen ist mindestens an der Decke der obersten Etage einer anzubringen. Die Rauchmelderwartung Die Norm DIN 14676–1 legt in Kapitel 6 fest, dass Rauchmelder regelmäßig geprüft werden müssen. Dabei gibt es drei Verfahren, die unterschieden werden, da es auf die Bauweise der Rauchmelder ankommt. Die Prüfkriterien bestimmen den Zeitraum: 12 + 3 Monate: Energieversorgung, Rauchsensorik, Demontage, Beschädigungen 30 Monate: Akustisches Warnsignal, Raucheintrittsöffnungen 36 Monate: 50-Zentimeter-Umfeld Verfahren A – ohne Ferninspektion Rauchmelder der Bauweise A werden einmal pro Jahr komplett vor Ort geprüft. Wenn eine Inspektion ungehindert vor Ort möglich ist, wird der Einsatz von Rauchwarnmeldern der Bauweise A empfohlen. Sollen Rauchwarnmelder untereinander oder bidirektional über Schnittstellen mit anderen Systemen vernetzt werden, können aufgrund der am Markt verfügbaren Produkte nur Rauchwarnmelder der Bauweise A eingesetzt werden. Verfahren B – Teil-Ferninspektion Bei Rauchmeldern der Bauweise B werden einige Funktionen automatisch geprüft. Die entsprechenden Daten werden per Funk entweder an ein mobiles Empfangsgerät oder an einen fest installierten Datensammler im Gebäude übermittelt. Dadurch muss die Wohnung zur jährlichen Inspektion von Energieversorgung, Rauchsensorik, Demontage und Beschädigungen nicht mehr betreten werden. Eine Prüfung vor Ort kann so alle 30 Monate stattfinden, was den zeitlichen sowie organisatorischen Aufwand reduziert. Rauchwarnmelder der Bauweise B sind vorwiegend in kleinen bis mittelgroßen sowie saisonal genutzten Wohnungsbeständen verbreitet. Verfahren C – Komplette Ferninspektion Sämtliche Inspektionsschritte finden hier automatisch statt. Die Daten werden anschließend per Funk an ein mobiles Empfangsgerät oder an einen fest installierten Datensammler im Gebäude übermittelt. So ist eine vollständige Ferninspektion möglich, ohne die Wohnung betreten zu müssen. Die Rauchwarnmelder der Bauweise C werden vorwiegend bei größeren, professionell verwalteten Wohnungseinheiten verwendet. Die Datenübertragung bei Ferninspektion Rauchwarnmelder der Bauweise B und C können teilweise oder komplett aus der Ferne geprüft werden. Die Prüfergebnisse werden per Funk an ein Empfangsgerät übermittelt. Zu unterscheiden ist das unidirektionale Verfahren – hier sendet das Funkmodul im Melder selbsttätig in regelmäßigen Abständen – und das bidirektionale Verfahren – hier werden die Daten durch einen Impuls von außen angefragt und übermittelt. Die Normen und Richtlinien zur Rauchmelderpflicht Die Fakten Kohlenmonoxid DIN 14676 Teil 1 und 2 DIN SPEC 91388 DIN EN 14604 Bauproduktenverordnung (BauPVO) Ganz einfach Kontakt aufnehmen Du bist interessiert oder hast Fragen zu unseren Leistungen? Dann melde dich doch gleich hiermit bei uns. Ich bin mit der Weiterverarbeitung meiner Daten im Rahmen der in der Datenschutzbestimmung genannten Bedingungen zum Zweck der Kontaktaufnahme einverstanden. Diese Seite wird geschützt von reCAPTCHA. Es gelten die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen von Google.